AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Photobox Berlin - Jan Kötschau
Stand: August 2026
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Photoboxen durch Photobox Berlin - Jan Kötschau, Regattastr. 74b, 12527 Berlin, nachfolgend „Vermieter“ genannt.
2. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend einheitlich „Mieter“ genannt.
3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
4. Soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand Berlin.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Über das Anfrageformular auf der Website von Photobox Berlin kann der Interessent die Verfügbarkeit einer Photobox für den gewünschten Veranstaltungstermin und Veranstaltungsort anfragen.
2. Auf Grundlage der übermittelten Angaben kann Photobox Berlin dem Interessenten ein individuelles Angebot per E-Mail übersenden.
3. Angebote sind freibleibend, soweit im jeweiligen Angebot keine konkrete Bindungsfrist angegeben ist.
4. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt.
5. Leistungsumfang, Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, Mietpreis und weitere individuell vereinbarte Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
6. Der Vermieter ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete Dritte einzusetzen.
§ 3 Mietgegenstand und Leistungen
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Angebot bezeichnete Photobox einschließlich des vereinbarten Zubehörs für den vereinbarten Veranstaltungszeitraum.
2. Zum Mietgegenstand können insbesondere Photobox, Kamera, Touchscreen, Blitztechnik, Router, Stativ, Stromversorgung und - soweit gebucht - Fotodrucker gehören. Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang.
3. Mit der Photobox können sich die Teilnehmer der Veranstaltung fotografieren.
4. Je nach gebuchtem Leistungsumfang können die aufgenommenen Bilder unmittelbar ausgedruckt werden.
5. Soweit die digitalen Funktionen zur Verfügung stehen, kann der Nutzer das jeweils aufgenommene Bild über einen an der Photobox angezeigten QR-Code auf ein eigenes Endgerät herunterladen oder auf Wunsch an eine von ihm eingegebene E-Mail-Adresse versenden lassen.
6. Der Mieter erhält nach der Veranstaltung, soweit vereinbart, die Veranstaltungsbilder auf einem USB-Stick sowie einen Link zur Online-Galerie.
7. Die Verfügbarkeit der Online-, QR-Code- und E-Mail-Funktionen setzt eine ausreichende Internetverbindung am Veranstaltungsort voraus. Für Einschränkungen aufgrund einer unzureichenden oder ausgefallenen Internetverbindung, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann keine durchgehende Verfügbarkeit dieser Funktionen gewährleistet werden.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Photobox Berlin wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. Der Mietpreis sowie die Preise optionaler Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
3. Der Mietpreis gilt für den vereinbarten Mietzeitraum. Eine vorzeitige Rückgabe oder Beendigung durch den Mieter führt grundsätzlich nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Mietpreises.
4. Entstehen aufgrund vom Mieter veranlasster Änderungen der vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten zusätzliche Warte-, Fahrt- oder Arbeitszeiten, können diese entsprechend der getroffenen Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
5. Liefer-, Abhol- und Fahrtkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
6. Die Zahlung erfolgt entsprechend den im Angebot bzw. der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
§ 5 Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
3. Die Vermietung der Photobox erfolgt für einen bei Vertragsschluss konkret vereinbarten Veranstaltungstermin bzw. Veranstaltungszeitraum. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind, besteht daher für diese termingebundene Buchung kein gesetzliches Widerrufsrecht.
4. Die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten einer Stornierung oder Terminverschiebung gemäß § 6 bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Stornierung durch den Mieter
1. Der Mieter kann die Buchung vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin in Textform, insbesondere per E-Mail, stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
2. Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornierungskosten auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises berechnet:
- mehr als 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
- 8 bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
- weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 70 %
- weniger als 2 Wochen bis 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin: 90 %
- weniger als 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin bzw. bei Nichtabnahme der vereinbarten Leistung: 100 %
1. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
2. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die geschuldeten Stornierungskosten angerechnet. Ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird dem Mieter erstattet.
3. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bzw. Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
4. Der Vermieter kann dem Mieter aus Kulanz eine kostenfreie oder vergünstigte Verschiebung des Veranstaltungstermins anbieten, sofern für den gewünschten Ersatztermin eine Photobox verfügbar ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 7 Mietdauer und Veranstaltungsort
1. Die Mietdauer beginnt mit der Anlieferung bzw. Überlassung des Mietgegenstandes und endet mit dessen Abholung bzw. Rückgabe.
2. Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort sowie vereinbarte Liefer- und Abholzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Änderungen des Veranstaltungsortes oder wesentliche Änderungen der vereinbarten Zeiten sind vorher mit dem Vermieter abzustimmen.
§ 8 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter unterstützt den Vermieter bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
2. Der Mieter gewährleistet dem Vermieter bzw. dessen Mitarbeitern den erforderlichen Zugang zum Aufstellungsort zur Anlieferung, Einrichtung, Wartung und Abholung der Photobox.
3. Werden die Geräte in Räumlichkeiten oder auf Flächen Dritter eingesetzt, sorgt der Mieter dafür, dass die erforderliche Zustimmung zur Aufstellung und zum Betrieb vorliegt.
4. Der Mieter stellt geeignete und ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse zur Verfügung.
5. Die Photobox darf nur entsprechend den vereinbarten Einsatzbedingungen aufgestellt und betrieben werden. Sie ist insbesondere vor Nässe, Feuchtigkeit und sonstigen schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
6. Eine eigenmächtige Veränderung, Öffnung oder Beklebung der Photobox sowie die Anbringung von Fremdmaterial ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
7. Störungen, Beschädigungen oder sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
8. Eine Weitervermietung oder Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
9. Der vom Vermieter an der Photobox bereitgestellte Datenschutzhinweis für die Nutzer der Photobox ist während der Veranstaltung gut sichtbar und zugänglich an bzw. unmittelbar bei der Photobox zu belassen. Er darf nicht entfernt, verdeckt oder unkenntlich gemacht werden.
10. Soweit der Mieter den nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Link zur Online-Galerie oder heruntergeladene Bilddateien an Dritte weitergibt, veröffentlicht oder für eigene Zwecke verwendet, ist er für die Rechtmäßigkeit dieser von ihm veranlassten weiteren Verarbeitung verantwortlich. Insbesondere sind Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- und sonstige Rechte betroffener Personen zu beachten.
§ 9 Haftung
1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden am Mietgegenstand sowie für entsprechende Schäden, die durch Personen verursacht werden, denen er Zugang zum Mietgegenstand ermöglicht.
2. Gleiches gilt für einen vom Mieter zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehörs.
3. Nach Übergabe der Bilddateien bzw. Bereitstellung des Zugangs zur Online-Galerie ist der Mieter für die von ihm veranlasste weitere Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe der Bilddateien verantwortlich. Dabei hat er insbesondere Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- und sonstige Rechte Dritter zu beachten.
4. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung - soweit gesetzlich zulässig - auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
7. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche während einer Veranstaltung erstellten Bilddateien dauerhaft und fehlerfrei gespeichert, gedruckt oder übertragen werden können. Insbesondere können technische Störungen, Strom- oder Internetausfälle oder Fehler von Speichermedien zu Einschränkungen oder Datenverlusten führen. Die vorstehenden Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Eigentum, Bilddateien und Datenspeicherung
1. Die Photobox und das mitvermietete Zubehör bleiben Eigentum des Vermieters.
2. Nicht verbrauchte Printmedien, insbesondere Fotopapier und Farbbänder, verbleiben im Eigentum des Vermieters.
3. Die während der Veranstaltung aufgenommenen Bilddateien werden zur Erbringung der vereinbarten Photobox-Leistungen vorübergehend auf der Photobox gespeichert.
4. Soweit digitale Funktionen Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, werden die Bilddateien zusätzlich über den eingesetzten Dienst fotoShare Cloud von Lumasoft verarbeitet und bereitgestellt.
5. Die auf der Photobox gespeicherten Bilddateien werden nach Abschluss der erforderlichen Nachbereitung gelöscht.
6. Das für die jeweilige Veranstaltung bei fotoShare angelegte Event wird 30 Tage nach der Veranstaltung gelöscht. Mit der Löschung endet auch die Verfügbarkeit der zugehörigen Online-Galerie.
7. Soweit vereinbart, erhält der Mieter nach der Veranstaltung eine Kopie der Bilddateien auf einem USB-Stick.
8. Der Vermieter verwendet die mit der Photobox aufgenommenen Bilder nicht für eigene Werbe- oder Marketingzwecke.
9. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 11 Technische Störungen und unvollständige Leistungserbringung
1. Treten während der Veranstaltung technische Störungen auf, wird sich der Vermieter im Rahmen des Zumutbaren um eine schnellstmögliche Behebung bemühen.
2. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder technische Veränderungen am Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
3. Ist eine vollständige Leistungserbringung aufgrund einer vom Vermieter zu vertretenden technischen Störung nicht möglich, bestimmen sich die Rechte des Mieters nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Einschränkungen einzelner internetabhängiger Funktionen aufgrund einer unzureichenden oder ausgefallenen Internetverbindung am Veranstaltungsort stellen keinen vom Vermieter zu vertretenden Mangel dar, soweit der Vermieter den Ausfall nicht zu vertreten hat.
§ 12 Datenschutz
1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
2. Im Rahmen der Nutzung der Photobox werden Bilddateien der Nutzer verarbeitet. Soweit die entsprechenden Funktionen genutzt werden, können die aufgenommenen Bilder insbesondere ausgedruckt, über einen QR-Code bereitgestellt, auf Wunsch per E-Mail versendet sowie über fotoShare Cloud vorübergehend gespeichert und bereitgestellt werden.
3. Die auf der Photobox gespeicherten Bilddateien werden nach Abschluss der erforderlichen Nachbereitung gelöscht.
4. Das bei fotoShare für die jeweilige Veranstaltung angelegte Event wird 30 Tage nach der Veranstaltung gelöscht, vorbehaltlich technisch bedingter Backup-, Sicherheits- oder Protokollierungsfristen des eingesetzten Dienstleisters.
5. Der Vermieter verwendet die mit der Photobox aufgenommenen Bilder sowie die von Nutzern für den gewünschten Bildversand eingegebenen E-Mail-Adressen nicht für eigene Werbe- oder Marketingzwecke.
6. Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten, eingesetzte Dienstleister, Speicherdauer sowie die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Photobox Berlin.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: August 2026