AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines / Geltung 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietung von Photoboxen durch Photobox Berlin, Jan Kötschau, Regattastr. 74b, 12527 Berlin (auch Vermieter genannt). Sie gelten auch, im Fall von entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden. Ausnahmen sind nur gültig, wenn im Einzelnen zwischen den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart und schriftlich bestätigt wurde.
  2. Diese AGB sind an Verbraucher gem. §13 BGB und Unternehmer gem. §14 BGB (beide hier auch „Mieter“ genannt) gerichtet.
  3. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung.
  4. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Berlin, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  5. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Über das Onlineformular auf www.photoboxberlin.de kann vom Mieter die Verfügbarkeit der Photobox zur gewünschten Zeit und Ort abgefragt werden. Anhand dieser Daten wird ein persönliches Angebot erstellt und dem Kunden per E-Mail übersandt
  2. Das Angebot von Photobox Berlin ist grundsätzlich unverbindlich es sei denn, es wird eine bestimmte Bindungsfrist zugesichert.
  3. Der Mieter kann das Angebot annehmen und schriftlich (per E-Mail) bestätigen.
  4. Es erfolgt eine Rechnungslegung und mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages (Geldeingang beim Vermieter) wird der Vertrag verbindlich geschlossen.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen, falls er in irgendeiner Weise verhindert ist dem Auftrag nachzukommen.

 

§3 Mietgegenstand

  1. Der Vermieter vermietet die auf iner Webseite dargestellten Photoboxen (mobile Fotoautomaten), bestehend aus einem Tablet mit Touchscreen, Spiegelreflexkamera, Blitzlicht, Router in einem Gehäuse mit elektrischer Verkabelung. 
  2. Weiterhin gehört als Zubehör immer ein Stativ und eine 10m Kabeltrommel zum Mietgegenstand.
  3. Mit der Photobox können sich die Gäste fotografieren, gegebenenfalls erhalten die Gäste unmittelbar einen Ausdruck des fotografierten Bildes oder können sich Bilder digital in einer E-Mail zusenden lassen* oder sie mittels Link / QR Code in einer online Galerie abrufen*.
  4. Der Fotodrucker ist optional Bestandteil der Fotobox.

         *Voraussetzung ist eine D1 LTE Netzabdeckung oder ein Zugang zum Wlan am Veranstaltungsort!

 

§4 Preise und Zahlung

  1. Photobox Berlin ist ein Kleinunternehmen und gem. §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
  2. Alle Preise sind inkl. 19% MwSt. und in der Währung Euro.
  3. Der Mietpreis für die Fotobox samt Zubehör und auch optionale Waren oder Dienstleistungen richten sich nach den bei Vertragsabschluss geltenden Preisen.
  4. Der Mietpreis gilt für den im Vertrag stehenden Mietzeitraum, eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises.
  5. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen.
  6. Der Mietpreis beinhaltet die Anlieferung und Abholung der Photobox in einem Radius von 8 km um den Sitz des Vermieters, sowie eine Versicherung für Schäden (Brand, Kurzschluss etc.) die von der Photobox ausgehen.
  7. Die Zahlung des Mietpreises erfolgt wie in der Rechnung angegeben per Vorkasse / Überweisung. Sollte zwischen Anmietung und Veranstaltung weniger als 3 Tage liegen, ist auch eine Barzahlung vor Ort möglich.

 

§5 Wiederrufsrecht

  1. Der Mieter hat das Recht, seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  2. Der Widerruf ist zu richten an:
    Photobox Berlin Jan Kötschau
    Regattastr. 74b
    12527 Berlin
    E-Mail: info[AT]photoboxberlin.de
  3. Wurde der Vertrag rechtswirksam widerrufen, sind eventuell bereits einseitig oder auch beiderseits empfangener Leistungen und Sachen zurückzugeben. Zahlungen, die wir vom betreffenden Mieter bereits erhalten haben, werden an diesen zurückgezahlt. Für die Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, das der Mieter für die Zahlung genutzt hat.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens, mit der Anlieferung der Photobox. 

 

Muster-Widerrufsformular


         (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
        - An: Photobox Berlin Jan Kötschau, Regattastr. 74b, 12527 Berlin

        – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Anmietung einer Fotobox (*)/die Erbringung der               folgenden Dienstleistung (*) 
        –Bestellt am (*)
        –Name des/der Verbraucher(s) 
        –Anschrift des/der Verbraucher(s) 
        –Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 
        –Datum __________ 
           (*) Unzutreffendes streichen

 

§6 Stornierung

  1. Storniert der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:
    Die Vergütung gemäß Rechnung ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
    - bis 8 Wochen vorher in Höhe von 30%
    - bis 4 Wochen vorher in Höhe von 50%
    - bis 2 Wochen vorher in Höhe von 70%
    - innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
  2. Der Vermieter kann aus Kulanz eine kostenfreie Verschiebung des Termins anbieten, wenn:
  • Die Photobox zum stornierten Termin noch anderweitig vermietet werden kann und eine Photobox an dem neuen Termin verfügbar ist.
  • Die Entscheidung der Kulanzregelung bedarf keiner Begründung seitens des Vermieters.

 

§7 Mietdauer und Ort

  1. Die Mietdauer beginnt mit der Anlieferung / Überlassung des Mietgegenstandes und endet mit der Abholung des Mietgegenstandes vor Ort.
  2. Der Ort der Anlieferung und Abholung ist im Vertrag festgehalten, eine Änderung ist nur nach schriftlicher Zustimmung möglich.

 

§8 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. 
  2. Der Mieter duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den eventuellen Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.
  3. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Vermieter angezeigt wird.
  4. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.
  5. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Mieter ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.
  6. Die Aufstellung des Mietgegenstands ist ausschließlich in trockenen Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten und Zelten oder in vergleichbaren Räumlichkeiten gestattet.
  7. Die Anbringung von Fremdmaterial an der Photobox (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.
  8. Werden etwaige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstands einschränken, bereits bei Überlassung des Mietgegenstands festgestellt oder entsteht während der Mietdauer ein solcher Mangel, so ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  9. Eine Weitergabe oder Weitervermietung des Mietgegenstandes ist untersagt.

 

§9 Haftung

  1. Der Mieter übernimmt für die Mietsache samt Zubehör während des gesamten Mietzeitraums die uneingeschränkte Haftung für sämtliche Schäden ebenso wie den Verlust des Mietgegenstandes, wenn dies durch das Verschulden des Mieters oder Dritter entstand. Dies gilt auch bei Zufall.
  2. Bei entsprechenden Schäden, die nicht in der vollen entstandenen Höhe von einer bestehenden Versicherung getragen werden, haftet der Mieter für den Betrag der Differenz.
  3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  4. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
  5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
  6. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Photobox Berlin. Das gilt auch für nicht verwendete Printmedien (Farbbänder und Fotopapier), welches nach der Veranstaltung in der Fotobox verbleibt. Erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Photobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über.
  2. Die Originale (Fotos) der Veranstaltung gehen in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben ausschließlich beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach der Nachbereitung der Photobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

 

§11 unvollständige Leistungserbringung

  1. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Vermieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Mieter ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftungsverpflichtung beschränkt sich maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

 

§12 Datenschutz

  1. Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten von Vermieter gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, ausdrücklich zu.
  2. Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Vermieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.

 

Stand: 11/2024

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